Der Bund unterstützt Großvorhaben finanziell, wenn deren volkswirtschaftlicher Nutzen nachgewiesen ist. Dies wird im Rahmen einer neutralen standardisierten Bewertung festgestellt.

Gesetzliche Grundlage sind das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG) und das Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen.

Zahlen, bitte!
Die Finanzierung:

So setzt sich in Sachsen-Anhalt die Verteilung der förderfähigen Kosten für den Ausbau von Straßenbahnstrecken zusammen:

60%

Förderung durch den Bund

30%

Förderung durch das Land

10%

Eigenanteil MVB

Insgesamt werden für die 2. Nord-Süd-Verbindung ca. 270 Millionen Euro investiert. In der standardisierten Bewertung konnte nachgewiesen werden, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Großprojekts die Bau- und Betriebskosten übersteigt. Die Maßnahme ist somit sinnvoll und wird gefördert.