Neue Straßenbahnstrecken kosten viel Geld. Die MVB muss diese Investition aber nicht allein stemmen: Bund und Land Sachsen-Anhalt übernehmen zusammen rund 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die 2. Nord-Süd-Verbindung. Möglich wird das durch öffentliche Fördermittel für den Ausbau des Nahverkehrs.

So wird der Straßenbahnausbau finanziert

Die Finanzierung der 2. Nord-Süd-Verbindung verteilt sich wie folgt:

60%

Förderung durch den Bund

30%

Förderung durch das Land

10%

Eigenanteil MVB

Die Anteile beziehen sich auf die förderfähigen Kosten des Projekts. Das sind die Ausgaben, die nach den geltenden Förderregeln bezuschusst werden können. Nicht alle Kosten eines Bauprojekts sind automatisch förderfähig.

Warum wird der Straßenbahnausbau gefördert?

Bund und Land unterstützen große Verkehrsprojekte nicht ohne Weiteres. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass ihr Nutzen nachgewiesen wird.
Dafür gibt es ein bundesweit einheitliches Verfahren: die sogenannte Standardisierte Bewertung. Sie untersucht, ob sich eine Investition aus gesamtwirtschaftlicher Sicht lohnt.

Dabei werden nicht nur die Bau- und Betriebskosten betrachtet, sondern auch die Vorteile für Fahrgäste, die Stadt und die Allgemeinheit. Dazu gehören beispielsweise kürzere Reisezeiten, zusätzliche Fahrgäste und die Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt.

Für die 2. Nord-Süd-Verbindung fiel diese Bewertung positiv aus: Der errechnete volkswirtschaftliche Nutzen übersteigt die Kosten des Vorhabens. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung erfüllt.

Auf welcher Grundlage wird gefördert?

Die finanzielle Unterstützung durch den Bund erfolgt auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Dieses ermöglicht es, größere Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr mit Bundesmitteln zu unterstützen. Das Land Sachsen-Anhalt beteiligt sich ebenfalls an der Finanzierung des Projekts. Ohne diese Unterstützung durch Bund und Land wäre ein Ausbau